Kautionsversicherung für Mietwohnungen in der Schweiz
Häufig gestellte Fragen
Wir haben die meist gestellten Fragen hier zusammengestellt, um Ihnen einen Überblick rund um die Kautionsversicherung zu verschaffen. Gerne nehmen wir andere Fragen persönlich entgegen und freuen uns auf Ihre telefonische Kontaktaufnahme oder mittels Kontaktformular.
Allgemeines zur Kautionsversicherung
Was ist das Prinzip der Kautionsversicherung?
Normalerweise bezahlt der Mieter die vom Vermieter geforderte Mietkaution auf ein Banksperrkonto einer Schweizer Bank. Dieses Geld bleibt bis zur Kündigung des Mietobjektes gesperrt und ist sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter unantastbar. Mit der Kautionsversicherung hingegen entfällt die Einzahlung der Mietkaution, denn gegen Bezahlung einer jährlichen Prämie erhält Ihr Vermieter eine Kautionsbescheinigung, welche die geforderte Mietkaution absichert. Wie beim traditionellen Mietzinsdepot wird für die Freigabe der Kautionsversicherung das Einverständnis von Mieter und Vermieter benötigt.
Welche Vorteile ergeben sich aus der Kautionsversicherung?
Durch die Kautionsversicherung verfügen Sie frei über die Kautionssumme und können das eingesparte Geld für andere Zwecke verwenden, wie z.B. für neue Möbel oder die Transport- und Reinigungskosten. Bei einem erneuten Umzug, müssen Sie sich keine Sorgen darüber machen, dass der neue Vermieter eine Mietkaution möchte, da das neue Mietobjekt unkomplizierte abgesichert werden kann.
Vorteile der Kautionsversicherung auf einen Blick:
- Erspartes Geld der Barkaution verbleibt zur freien Verfügung
- Keine Liquiditätsengpässe beim Umzug
- Keine Doppelbelastung (alte Kaution noch nicht ausgezahlt, neue schon fällig)
- Vermeidung teurer und inflexibler Kredite
- Als Zwischenfinanzierung nutzbar (Kautionsversicherung kann später in Barkaution umgewandelt werden)
Kann ich mein bereits blockiertes Kautionsgeld mit einer Kautionsversicherung freischalten?
Ja, Sie können eine gesperrte Mietkaution durch den Abschluss einer Kautionsversicherung befreien und wieder über Ihr Geld verfügen. Die Kautionsversicherung bietet Ihnen und Ihrem Vermieter die gleiche Sicherheit wie das herkömmliche Bankdepot. Klären Sie jedoch vorher mit Ihrem Vermieter ab, ob dieser mit einer Auflösung des Mietzinsdepots einverstanden ist. Sobald Ihr Vermieter die Kautionsbescheinigung von uns erhält, können Sie sich Ihr Geld auszahlen lassen. Hierfür wird der Vermieter die Auflösung des Bankkontos in die Wege leiten. Erfahren Sie hier mehr: Mietzinsdepot freischalten
Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Ihr Vermieter darf gemäss Art. 257e OR zwischen einem und drei Monatsmietzinse als Sicherheitsleistung verlangen. Diese Regelung gilt für alle privaten Mietverträge und so auch für die Kautionsversicherung.
Kann ich eine Vorabbestätigung anfragen?
Mit einer Vorabbestätigung von goCaution erhöhen Sie Ihre Chancen auf Ihre Traumwohnung und können Ihrem zukünftigen Vermieter bereits bei der Wohnungsbewerbung den nötigen Sicherheitsnachweis erbringen. Die Vorabbestätigung ist kostenlos und kann einfach mittels Online-Formular beantragt werden. Wir benötigen hierzu nur einige wenige Angaben, mit denen wir innerhalb von Minuten eine Bonitätsprüfung durchführen können. Bei positivem Ergebnis senden wir Ihnen wahlweise per E-Mail oder Post das Bestätigungsdokument zu und Sie können dieses dem Vermieter vorweisen. Erfahren Sie hier mehr: Vorabbestätigung
Darf mein Vermieter mir den Kautionsanbieter vorschreiben?
Nein. Wir sind davon überzeugt, dass diese Entscheidung Ihnen zusteht!
Der Vermieter darf einen Mieter nicht bestrafen, indem er ihn zwingt, mit einem ihm bevorzugten Anbieter die Mietkaution abzuschliessen. Er darf die Bürgschaftsurkunde einer zugelassenen FINMA-Gesellschaft nur zugunsten einer Barkaution oder einer anderen gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheit ablehnen.
Tatsächlich kann der Vermieter bestimmen, welche Art von Sicherheit der Mieter leisten muss (Mietzinsdepot oder Bürgschaft), nicht aber den Dienstleister vorschreiben. Einige Immobilienverwaltungen gehen jedoch über diese Befugnis hinaus und geben einen spezifischen Anbieter für die Mietkautionsbürgschaft vor. Dies erzeugt für den Mieter oft eine unangenehme Situation, da seine Vertragsfreiheit nicht respektiert wird. In solchen Fällen können Sie sich als Mieter an den Eigentümer (dem eigentlichen Vermieter) wenden und dies mit ihm klären. Oftmals agieren diese Immobilienverwaltungen in Eigeninitiative und die Eigentümer der Liegenschaft geben selten einen bestimmten Anbieter an.
Unsere Lösung bietet die gleiche Sicherheit wie eine Barkaution und ist zudem einfacher zu verwalten. Gerne informieren wir Sie oder Ihren Vermieter über die Eigenschaft und Leistungen unserer Mietkautionsbürgschaft.
Können auch gewerbliche Mietverträge abgesichert werden?
Ja, das Angebot von goCaution® wird nun auch Mietern von gewerblichen Objekten angeboten. Erfahren Sie hier mehr: goCaution® Gerwerbemietkaution
Kosten, Antrag und Vertrag der Mietkaution
Wie berechnet sich die Prämie von goCaution®?
Die Jahresprämie beträgt 4.5% der Bürgschaftssumme (maximal drei Monatsmieten, resp. CHF 16'000.-), wobei minimal eine Jahresprämie von CHF 94.50 erhoben wird. Es kommen keine weiteren Gebühren (Abschluss-, Verwaltungs- oder Inkassokosten) auf Sie zu.
Vertragsbeginn und Laufzeit
Der Vertragsbeginn der Kautionsversicherung ist das Ausstellungsdatum der Bürgschaftsurkunde resp. bei Umzug der Mietbeginn des Mietvertrages. Der Vertrag tritt in Kraft, wenn die Mietkautionsanfrage angenommen wurde und die erste Jahresprämie eingegangen ist. goCaution® kann sowohl vor als auch während dem Mietverhältnis abgeschlossen werden (z.B. wenn im Nachhinein das bereits hinterlegte Bankdepot durch unsere Kautionsversicherung abgelöst werden soll).
Werden weitere Unterlagen für die Prüfung benötigt?
Im Vergleich zu anderen Anbietern verlangt goCaution® grundsätzlich keine Dokumente für die Prüfung Ihrer Anfrage. Mittels Online-Formular gelangen Sie in wenigen Schritten bequem und einfach zu Ihrer Kautionsversicherung. Es kann in Ausnahmefällen vorkommen, dass wir die Bonitätsprüfung aufgrund falscher oder fehlender Informationen nicht durchführen können. In diesem Fall muss der Mieter weitere Unterlagen zur Identität und Bonität nachreichen.
Welche Vertragsbeziehungen entstehen mit dem Abschluss der goCaution® Mietkaution?
Zwischen goCaution und UNIQA besteht ein Rahmenvertrag betreffend Vermittlung von Kautionsversicherungen. goCaution ist im Sinne der Schweizer Versicherungsaufsichtsgesetzgebung ein gebundener Versicherungsdienstleister. UNIQA zahlt goCaution eine (wiederkehrende) Courtage pro vermittelten und verwalteten Versicherungsvertrag. Zwischen Ihnen und der UNIQA entsteht bei Vertragsabschluss ein Versicherungsvertrag, welcher Ihrem Vermieter eine Bürgschaft für die geforderte Mietzinskaution bietet. Im Gegenzug verpflichten Sie sich zur Bezahlung der Prämie an uns. Aus diesem Verhältnis garantiert die UNIQA Ihrem Vermieter die Bezahlung von offenen Forderungen nach Beendigung des Mietverhältnisses, wie nicht bezahlte Mietzinse oder Schäden am Mietobjekt.
Gibt es Mindestlaufzeiten bei der Kautionsversicherung?
Nein, grundsätzlich nicht. Unsere Kautionsversicherung ist jederzeit kündbar, sofern Sie Ihrem Vermieter eine andere gleichwertige Sicherheitsleistung für den Mietvertrag hinterlegen können oder bei Auflösung des Mietvertrages. Die Bürgschaftsleistung erlischt nach Rücksendung der Urkunde durch Ihren Vermieter an uns. Bei Auflösung der Kautionsversicherung innerhalb der ersten 12 Monate leisten wir keine Rückerstattung der Prämie. Eine anteilsmässige Rückvergütung leisten wir erst ab dem zweiten Versicherungsjahr.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- positive Bonitätsprüfung
- Antragssteller muss das 18. Lebensjahr erreicht haben
- das Mietobjekt muss sich in der Schweiz befinden
Gibt es eine Mindestprämie?
Ja, die Mindestprämie beträgt jährlich CHF 94,50 inkl. Stempelabgaben. Die Mietkautionsprämie wird auf der Basis der Kautionssumme von CHF 2'000 errechnet. Dies bedeutet, dass die Prämie für Kautionen bis CHF 2'000.- immer CHF 94.50 beträgt. Wir erheben diese Prämie, da wir für die Abwicklung und Administration der Mietkautionspolicen kostendeckend wirtschaften müssen.
Gibt es eine maximale Kautionssumme, welche abgesichert werden kann?
Ja, die maximale Kautionssumme beträgt CHF 16'000. Bei höheren Kautionen führen wir eine Einzelfallprüfung durch.
Auflösung der Kautionsversicherung
Wie kündige ich die Kautionsversicherung?
Als Mieter müssen Sie grundsätzlich nichts tun, um die Kautionsversicherung zu kündigen da diese ausschliesslich durch den Vermieter aufgelöst werden kann. Das klassische Kündigungsschreiben, wie es bei anderen Versicherungsprodukten üblich ist, entfällt. Nachdem Sie die Wohnung ordnungsgemäss an den Vermieter übergeben haben, muss dieser uns mit der Auflösung der Kautionsversicherung beauftragen. Der Vermieter tut dies, indem er uns entweder die originale Kautionsurkunde zurücksendet oder uns schriftlich (via E-Mail oder per Post) von unserer Verpflichtung befreit.
Was geschieht in einem Schadensfall?
Wenn der Vermieter nach der Objektübergabe Ansprüche aus dem Mietverhältnis stellt, welche über die Kautionsversicherung verrechnet werden sollen, dann hat der Vermieter die Inanspruchnahme zu melden. Dies geschieht, indem der Vermieter die von beiden Parteien unterzeichnete Kautionsurkunde samt der Schlussabrechnung und einer Kopie des Mietvertrages an uns zurückschickt. Danach prüfen wir das Dossier und zahlen den Schadensbetrag (maximal die vereinbarte Kautionssumme) an den Vermieter aus. Den an den Vermieter ausbezahlten Betrag fordern wir dann wieder vom Mieter zurück.
Wie kann ich einen Prämienstopp bewirken?
Sie können einen Prämienstopp einleiten, indem Sie uns die Kündigungsbestätigung Ihres Vermieters zusenden. Ein Prämienstopp ist dann von Mietern gewünscht, wenn sie in eine andere Wohnung umziehen möchten und gleichzeitig von uns eine Rechnung für die anstehende Rechnungsperiode erhalten haben.
Geld-zurück-Garantie
Es kann vorkommen, dass die von uns erstellte Mietkautionsversicherung nicht in Kraft tritt. Dies kann verschiedene Gründe haben. Hier einige Beispiele:
- Ihr Vermieter akzeptiert die bargeldlose Mietkaution grundsätzlich nicht und beharrt auf ein Mietzinsdepot bei der Bank
- Ihr Vermieter akzeptiert zwar die bargeldlose Mietkaution, gibt aber einen anderen Anbieter vor, welcher bevorzugt wird
In solchen Fällen erstatten wir Ihnen die einbezahlte Prämie vollumfänglich zurück. Hierzu muss Ihr Vermieter einfach das von uns an ihn versendete Original-Zertifikat zurückschicken oder uns schriftlich mitteilen, dass die Bürgschaft nicht benötigt wird. Ein schriftliches Kündigungsschreiben Ihrerseits ist nicht notwendig.
Datenschutzbestimmungen und Bonitätsprüfung
Was passiert mit meinen Daten?
Ihre Daten werden nur soweit aufgenommen, als dass sie zur Festsetzung der Prämienhöhe, für die Bonitätsprüfung und die Bearbeitung von Schadenfällen benötigt werden. goCaution® und ihre Risikoträger können die Daten an Dritte weitergeben, soweit es die Vertragsabwicklung erforderlich macht. Beim Einsehen und Bearbeiten Ihrer Daten verpflichten wir uns, alle Vorkehrungen zur Einhaltung der massgebenden gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes zu treffen. Alle zugestellten Daten werden vertraulich behandelt und mittels SSL-Zertifikat verschlüsselt übertragen. Personendaten werden in der Regel in elektronischer und/oder in Papierform aufbewahrt.
Im Zusammenhang mit der Bonitätsprüfung können goCaution® und ihre Risikoträger bei Behörden und anderen Informationsdiensten Auskünfte einholen.
Warum wird eine Bonitätsprüfung durchgeführt?
Die Bonitätsprüfung führen wir zwecks Feststellung Ihrer Zahlungsfähigkeit durch. Sie ist fest im Antragsprozess integriert und eine Grundvoraussetzung, um eine Mietkautionsbürgschaft zu erhalten. Unter Beachtung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen holen wir Betreibungs- und Wirtschaftsauskünfte von Drittanbietern ein, nachdem Sie uns das Antragsformular eingereicht haben.