Häufig gestellte Fragen zur Mietkautionsversicherung
Damit Vermieter bestens über die Mietkautionsversicherung informiert sind, haben wir eine Zusammenfassung wichtiger Fragen erstellt. Gerne beantworten wir ergänzende Fragen und stehen Ihnen telefonisch unter 0800 461 461 oder via E-Mail info@gocaution.ch gerne zur Verfügung.
Allgemeines zur Mietkautionsversicherung
Wie funktioniert die Mietkautionsversicherung?
Die Mietkautionsversicherung stellt die Sicherheitsleistung für private oder gewerbliche Mietverhältnisse entsprechend den Regelungen von Art. 257e (OR). Vermieter erhalten von goCaution® ein Kautionszertifikat, welche den exakt gleichen Schutz bietet wie beispielsweise ein herkömmliches Mietzinsdepot oder eine Bankgarantie. Bestehen bei Beendigung des Mietervertrages Ansprüche zu Lasten des Mieters, kann der Vermieter die Forderungen bei goCaution® geltend machen und die Mietkautionsbürgschaft in Anspruch nehmen.
Was deckt die Mietkautionsversicherung ab?
Die Mietkautionsversicherung sichert Vermieter in Höhe der vereinbarten Kautionssumme gegen das Ausfallrisiko des Mieters ab. Dabei übernehmen wir alle aus dem Mietvertrag resultierenden Ansprüche, wie beispielsweise Mieterschäden, Nebenkosten und Mietzinsrückstände.
Bietet mir die Kautionslösung von goCaution® den gleichen Schutz wie eine Barkaution bei der Bank?
Ja. Die Kautionslösung von goCaution® bieten den gleichen Schutz und Wert wie beispielsweise ein Mietzindepot einer Bank und sichert Vermieter in einem allfälligen Schadensfall bis zum versicherten Betrag ab.
Wie lange dauert die Erstellung des Kautionszertifikats?
Der digitale Antragsprozess von goCaution® erlaubt eine rasche und unkomplizierte Abwicklung der Mietkaution. Somit können wir gewährleisten, dass nach erfolgter Anmeldung und der Zahlung des ersten Jahresbeitrags, das Kautionszertifikat innerhalb von zwei Tagen beim Vermieter eintrifft. Wenn der Mieter die Zahlung während der Registrierung direkt online tätigt, stellen wir das Kautionszertifikat innert zwei Stunden aus und senden diese vorab per E-Mail an alle Parteien.
Wann tritt die Mietkautionsversicherung in Kraft und wie lange ist sie gültig?
Die goCaution® Police tritt per vereinbartem Startdatum (in der Regel Beginn des Mietverhältnisses) und in jedem Fall mit dem Ausstelldatum des Kautionszertifikats in Kraft. Die Mietkautionsversicherung ist unbeschränkt gültig und endet mit Rückgabe des Kautionszertifikats durch den Vermieter, wenn:
- Keine offenen Forderungen aus dem Mietverhältnis hervorgehen
- Der Mieter dem Vermieter eine andere gleichwertige Sicherheitsleistung erbringt
Kann ein Mietzinsdepot durch eine Mietkautionsversicherung ersetzt werden?
Sofern Sie als Vermieter mit der Umwandlung des Mietzinsdepots in eine Mietkautionsversicherung einverstanden sind, kann der Mieter die Mietkautionsversicherung abschliessen und wir senden Ihnen das Kautionszertifikat als Ersatz der bestehenden Sicherheitsleistung zu. Das Mietzinsdepot bei der Bank kann nach Erhalt des Kautionszertifikats freigegeben werden.
Freigabe / Inanspruchnahme
Behält die goCaution® Police ihre Schutzwirkung falls der Mieter seine jährliche, wiederkehrende Prämie nicht bezahlt?
Ja. Für die Aktivierung der Police muss jedoch die erste Jahresprämie zwingend bei goCaution® eingegangen sein. goCaution® behält sich vor, bei Ausfall der jährlichen Prämie rechtliche Schritte gegen den Mieter einzuleiten. Die Schutzwirkung der Kaution wird dabei jedoch nicht tangiert und bleibt in Abweichung zu Art. VVG 20 bis zur Auflösung seitens Vermieter bestehen.
Ist es möglich, dass der Mieter die Mietkautionsversicherung ohne das Einverständnis des Vermieters auflösen kann?
Nein. Unsere Kautionslösung verhält sich gleich wie das herkömmliche Mietzinsdepot einer Bank und kann nur unter Zustimmung beider Mietvertragsparteien in Anspruch genommen resp. freigegeben werden. Die Mietkautionsversicherung wird ausschliesslich vom Vermieter aufgelöst, indem dieser entweder das Kautionszertifikat an goCaution® zurückschickt oder schriftlich die Freigabe der Kautionspolice mitteilt.
Wie lange dauert es im Schadensfall bis mir der Schadensbetrag ausbezahlt wird?
Ab Eingang des vollständigen Schadensdossiers garantiert Ihnen goCaution® eine Auszahlung innert drei bis fünf Werktagen.
Der Mieter hat einen Schaden in der Mietwohnung hinterlassen. Wie kann man die Kaution beanspruchen?
Dafür muss bei goCaution® ein Schadensdossier bestehend aus Kostenzusammenstellung, Kopie des Mietvertrags sowie das beidseitig unterzeichnete Kautionszertifikat eingereicht werden. Sollte Ihre Verwaltung auf physische Zertifikate verzichten so können Sie in unserem Vermieterlogin das entsprechende Freigabeformular downloaden und ausdrucken. Können sich die Parteien nicht über die offene Summe einigen, so gelten die gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie bei einem herkömmlichen Mietzinsdepot. Demnach müssen Vermieter für die Durchsetzung von Ansprüchen innerhalb eines Jahres eine Klage oder ein Betreibungsverfahren einleiten. Mit einem rechtskräftigen Zahlungsbefehl oder rechtskräftigen Gerichtsurteil können Vermieter dann die Freigabe der Mietkaution auch ohne Unterschrift des Mieters bewirken. goCaution® empfiehlt das Schadensdossier über das kostenlose Vermieter-Portal einzureichen. Dies ermöglicht für alle Parteien eine speditive Abwicklung.
Der Mieter ist mit der Forderung nicht einverstanden, wie weiter?
goCaution® kennt für dieses Szenario einen exklusiven Schadensservice in Streitfällen und fungiert dabei als Vermittler zwischen den Parteien. Dabei sollen wertvolle Zeit gespart so wie der kostspielige Rechtsweg umgangen werden. Können sich die Parteien nicht über die offene Summe einigen, so gelten die gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie bei einem herkömmlichen Mietzinsdepot. Der Vermieter muss für die Durchsetzung von Ansprüchen innerhalb eines Jahres eine Klage oder ein Betreibungsverfahren einleiten. Mit einem rechtskräftigen Zahlungsbefehl oder rechtskräftigen Gerichtsurteil können Vermieter dann die Freigabe der Mietkaution auch ohne Einverständnis des Mieters bewirken.
goCaution® empfiehlt das Schadensdossier über das kostenlose Vermieter-Portal einzureichen. Dies ermöglicht für alle Parteien eine speditive Abwicklung.
Der Mieter ist unauffindbar und hat einen Schadenfall hinterlassen, wie weiter?
Bei goCaution® kennen wir auch für dieses Szenario eine Lösung. Dafür benötigen wir einen nicht zustellbaren Zahlungsbefehl, eine Adressauskunft von der Einwohnerkontrolle, dass der besagte Mieter nach unbekannt fortgezogen ist sowie eine Kostenaufstellung und eine Kopie des Mietvertrags.
goCaution® empfiehlt das Schadensdossier über das kostenlose Vermieter-Portal einzureichen. Dies ermöglicht für alle Parteien eine speditive Abwicklung.
Über goCaution®
Welche Rolle spielt das digitale Bürgschaftszertifikat?
Bei goCaution® als digitalem Kautionsdienstleister ist es möglich zwecks digitaler Ausrichtung der Unternehmung auf physische Kautionszertifikate zu verzichten. Dabei entspricht die digitale, im Vermieter-Portal hinterlegte Urkunde gleichwertig dem physischen Exemplar.
Warum lohnt sich eine Zusammenarbeit mit goCaution®?
goCaution® hat nicht nur für den Mieter zahlreiche, unter anderem finanzielle Vorteile. Bei goCaution® profitiert der Vermieter unter anderem von einer speditiven Abwicklung (es ist möglich ein Zertifikat innert zwei Stunden auszustellen), von einer dem Bankdepot gleichwertig garantierten Sicherheit sowie einem in der Schweiz einzigartigen, digitalem Verwaltungstool, dem Vermieter-Portal von goCaution®.
Wie ist die Mietkautionsversicherung von goCaution® abgesichert?
Für die Mietkautionsbürgschaft von goCaution® garantiert die UNIQA als risikotragende Versicherung. Die Versicherungspartnerin von goCaution sind renommierte und führende Anbieterinnen von Sach- und Haftpflichtversicherungen und ist in der Kautionsbranche durch die FMA respektive FINMA zugelassen. goCaution® ist bei der FINMA als gebunderer Versicherungsdienstleister registriert und ist zusätzlich durch eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Firma AIG (Policen-Nr.: ZF33A01544) mit einer Garantiesumme von CHF 2'000'000.- für Vermögens-, Personen- und Sachschäden abgesichert.
Wie berechnet sich die Prämie von goCaution®?
Der Prämiensatz unserer Mietkautionsversicherung beträgt 4.5% des Kautionsbetrages (maximal drei Monatsmieten, resp. CHF 16'000.-), wobei bei Kautionen unter CHF 2'000.- eine Mindestprämie von CHF 94.50 erhoben wird. Es kommen keine weiteren Gebühren (Abschluss-, Verwaltungs- oder Kündigungskosten) auf die Mieterschaft zu.